Die Geschichte der Feuerbestattung

Asche zu Asche
Die Geschichte der Feuerbestattung
von Sebastian Groth, Erschienen in der Fachzeitschrift "Bestattung", Ausgabe 01-05/2008.

Im ersten Teil unserer neuen Serie beschäftigen wir uns mit der Feuerbestattung und ihrer Geschichte. Die moderne Forschung geht davon aus, dass die Feuerbestattung wahrscheinlich älter als die Erdbestattung ist. Die Gelehrten sind sich heutzutage einig, dass die ersten Feuerbestattungen ungefähr 3000 v.Chr. in Europa und im vorderen Orient stattgefunden haben.


Frühgeschichte

Auch gehört die Leichenverbrennung zu den Traditionen verschiedener asiatischer Kulturen und Gesellschaften. Mit dem Buddhismus breitete sie sich von Indien über den asiatischen Kontinent aus. Die ethnologische Forschung nennt verschiedenen Gründe für die Feuerbestattung: „Die Brandbestattung, also die Vernichtung des Leichnams, kann zunächst den Sinn haben, entweder der Seele die Möglichkeit zu geben, den Körper schnellstmöglich zu verlassen, oder der Seele den alten Wohnsitz zu zerstören und ihr damit den Anreiz zur Wiederkehr zu nehmen.“ Dazu gehört die Furcht vor dem Toten als „Wiedergänger“ – auch in isländischen Sagas findet man die nachträgliche Verbrennung, um die Rückkehr eines Toten zu verhindern. Bei Nomadenvölkern hingegen bedeutete die Einäscherung auch die praktikabelste Art, die sterblichen Überreste der Verstorbenen zu transportieren. Dies gilt auch für die Verbrennung gefallener Krieger – wobei die Asche etwas von der Macht des Verstorbenen angeblich auf den eigenen Körper übertrug.
Am Ende der Steinzeit breitete sich die Feuerbestattung im Norden Europas aus, wo Archäologen Überreste von Steinurnen fanden, oft bereits verziert und dekoriert.
Mit Beginn der Bronzezeit (2500 – 1000 v.Chr.) findet die Kremation ihren Weg nach Großbritannien, Spanien und Portugal. Nur in Ägypten hielt man streng an der Mumifizierung fest. In der ägyptischen Religion war es verboten, menschliche Leichen den Tieren vorzuwerfen, und da man das Feuer als ein Tier sah, lehnte man die Feuerbestattung hier strikt ab. Während der folgenden Eisenzeit, etwa 1000 v.Chr., wurde die Feuerbestattung ein wesentlicher Bestandteil der griechischen Bestattungskultur. In dieser Zeit war es üblich, tote Soldaten auf diese Weise zu „entsorgen“.

Mitte des 5. Jahrhunderts v.Chr. hatte sich die Feuerbestattung so weit verbreitet, dass man sich genötigt sah, das Einäschern innerhalb der Stadt offiziell zu verbieten.


Antike und Mittelalter

Die Römer übernahmen viel von der antiken griechischen Kultur. So wundert es nicht, dass auch die Einäscherung dazugehörte. Im römischen Reich galt die Leichenverbrennung wegen ihrer hohen Holzkosten als soziales Privileg: Vorchristliche Leichenverbrennungen fanden auf offenem Scheiterhaufen statt. So wissen wir, dass berühmte römische Persönlichkeiten wie Sulla, Pompeius, Cäsar und Augustus verbrannt wurden. In der römischen Kaiserzeit war die Feuerbestattung die übliche Form der Beisetzung. Die Aschenreste wurden in kunstvoll bearbeiteten Urnen aufbewahrt und nicht selten in häusergroßen Kolumbarien beigesetzt. In anderen europäischen Kulturen gab es Ähnliches: Bei Tacitus heißt es z.B. über die Germanen, dass sie die Leichen angesehener Personen mit besonderen Hölzern verbrannten und darüber einen Rasenhügel errichteten.
Da die ersten Christen den ärmeren Bevölkerungsschichten angehörten, war die Erdbestattung für sie die allgemein übliche Form eines Begräbnisses.
Die Bevorzugung von Körperbestattung oder Leichenverbrennung hängt ebenfalls eng mit den Jenseitsvorstellungen zusammen. Der Islam kennt nur die Körperbestattung, lehnt aber den Sarg ab. Auch das Christentum mit seiner Lehre von der körperlichen Auferstehung des Fleisches propagierte die Erdbestattung.

Mit der Christianisierung des Kaiserreiches um 400 n.Chr. wurde die Verbrennung verdrängt (nur in Kriegszeiten und beim Ausbruch von Seuchen griff man auf das Feuer zurück) und nur das Begraben des Leichnams anerkannt, Einäscherungen hingegen als „heidnisch“ verdammt und verfolgt. Letztere widersprachen nicht zuletzt dem Reliquienkult, der mit der Verehrung der Märtyrergebeine in der Alten Kirche eingesetzt hatte. Daraus resultierte auch der Wunsch, in der Nähe der Reliquien beerdigt zu werden – folgerichtig wurden zunächst das Gotteshaus und der umliegende Kirchhof zum christlichen Bestattungsort.
Dieser Brauch wurde in Europa auch in den folgenden 1500 Jahren beibehalten. Karl der Große hatte 785 im Edikt von Paderborn die Einäscherung von Leichen bei Todesstrafe verboten, da er die Feuerbestattung als heidnischen Brauch betrachtete. Dennoch blieb sie in einzelnen Regionen Europas bis ins 13. Jahrhundert hinein bekannt.


Revolution und Aufklärung

Erst Ende des Mittelalters kamen Forderungen nach einer Verbesserung des Bestattungswesens auf, hervorgerufen durch soziale und hygienische Missstände. Bereits im 16. und 17. Jahrhundert finden sich Bestrebungen für die Wiedereinführung. So schrieb beispielsweise der englische Physiker Thomas Brown bereits 1658 ein Buch zum Thema Einäscherung. Der im deutschsprachigen Raum spektakulärste Fall einer Persönlichkeit, die sich nicht nur offen für die Feuerbestattung aussprach, sondern sie auch praktizieren ließ, war jener des Grafen Albert Josef von Hoditz (1706 – 1778). Der durch seinen „phantastischen Kunstsinn“ bekannte Adlige war Kämmerer am Hofe Kaiser Karls VI. und ein Freund von Friedrich dem Großen, der ihn 1742 zum Befehlshaber eines Husarenregiments ernannte. Seine letzten Lebensjahre verbrachte Hoditz auf Einladung Friedrich des Großen in Potsdam, wo er am 18.März 1778 starb. Sein Leichnam wurde -wie zu Lebzeiten verfügt- eingeäschert. Übrigens hatte auch Friedrich der Große selbst mit Erlass vom 27.Februar 1741 vor dem ersten schlesischen Krieg schriftlich angeordnet, dass „sein Leichnam auf römische Art verbrannt und in einer Urne bei Rheinsberg beigesetzt werden“ solle. Später gab er diesen Plan allerdings wieder auf.

Mehr Schwung in die Diskussion brachte erst die Zeit der Aufklärung Ende des 18.Jahrhunderts, deren neue Weltanschauung auch nach neuen Wegen in der Behandlung der sterblichen Überreste des Menschen suchte, wobei antikirchliche Tendenzen ebenfalls eine Rolle gespielt haben dürften. Ein bedeutender Wandel trat mit der Französischen Revolution ein, die Europa grundlegend veränderte. Sie machte aus einem kirchlichen Kontinent einen politischen. In Wissenschaft und Kultur begann eine Absetzbewegung von den kirchlichen Traditionen und Überzeugungen sowie ein neu erwachtes Interesse an der antiken Kultur.
1797 wurde dem Rat der 500, die damalige gesetzgebende Versammlung in Frankreich, ein Antrag auf Einführung der Feuerbestattung vorgelegt und das „Institut de France“, eine Art Dachorganisation aller französischen wissenschaftlichen Akademien, rief einen Wettbewerb zur wissenschaftlichen Untersuchung der Feuerbestattung aus. Das Ergebnis war, dass die Kremation in Frankreich offiziell zugelassen wurde (1800). Zeitgenössische gesetzliche Regelungen, wie das Preußische Allgemeine Landrecht, gingen allerdings ungeachtet dessen von der Erdbestattung als Bestattungsform aus.  Die Feuerbestattung war bis ins 19.Jahrhundert verpönt.
Es gab einige, erfolglose Ideen und Projekte mit dem Zweck, die Wiedereinführung der Leichenverbrennung zu realisieren. Im Jahr 1778 veröffentlichte der Jenaer Philosophieprofessor Justus Christian Hennings einen Beitrag unter dem Titel „Von dem Fehlerhaften bei den Begräbnissen, sowohl überhaupt als auch besonders in Hinsicht auf die Auferstehung der Leiber“. Hennings nannte alles, was die Verwesung beförderte, „Veredelung“, Gewölbe hingegen Missbrauch. Einzig die Verbrennung von Toten hielt er für rational und der Zeit angemessen. Noch radikaler muten allerdings Ideen aus dem revolutionären Frankreich an, die späteren Feuerbestattungsentwürfen verwandt waren. So plante der Architekt Pierre Giraud 1776 für Paris eine zentrale „fabrikartige Bestattungsanlage“ mit einer Pyramide als Mittelpunkt eines von Arkaden umlaufenen Landschaftsparks. Mithilfe eines chemischen Vitrikfikations-Verfahrens, das seit dem 17.Jahrhundert bekannt war, sollten die Gebeine im Inneren der Pyramide in eine feste, glasartige Substanz verwandelt werden. Individuelle Grabmäler entfielen, die Pyramide sollte das gemeinsame monumentale Erinnerungszeichen werden.
Auch zu Beginn des 19.Jahrhunderts kam es zu einzelnen demonstrativen Einäscherungen, wie z.B. der Fall des am 8.Juli 1822 bei Viareggio im Ligurischen Meer bei einem Segelunfall ertrunkenen englischen Dichters Percy B. Shelley. Sein Leichnam wurde im Beisein seines Freundes, des Dichters Lord Byron, in einem provisorischen Ofen am Strand verbrannt.
Ein solche „unerhörtes Vorgehen“ erforderte eine besondere behördliche Genehmigung, für die sich der britische Gesandte bei den zuständigen Behörden in Florenz einsetzte. (Ein Argument für die Erteilung der Genehmigung war der hygienische Aspekt: Shelley sollte auf dem protestantischen Friedhof in Rom beigesetzt werden, doch war ein Transport des Leichnams aufgrund der fortschreitenden Verwesung nicht möglich.) Allerdings blieben derartige Ereignisse für die konkrete Entwicklung der modernen Feuerbestattung von geringer Bedeutung.
Am 21.November 1849 hielt der Sprach-und Literaturwissenschaftler Jacob Grimm, der ältere der berühmten Brüder, eine damals aufsehenerregende Rede vor der Berliner Königlichen Akademie der Wissenschaften „über das Verbrennen von Leichen“. Er betonte hierbei besonders den ästhetischen Aspekt der Einäscherung, doch den Durchbruch schaffte die Feuerbestattung aus anderen Gründen.


Die Industrialisierung

Mit der zunehmenden Industrialisierung und Urbanisierung in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts und der Emanzipation der Naturwissenschaften wurde das Verbrennen von Toten in einem neuen Licht diskutiert. Vor allem Mediziner sahen in der Feuerbestattung nun eine fortschrittliche Alternative gegenüber dem Erdgrab. Aufgrund des rapiden Bevölkerungswachstums im Zuge der rasch fortschreitenden Industrialisierung kam es auf städtischen Friedhöfen zu Platz- und Hygieneproblemen.
Städtische Friedhöfe waren schon früher wegen hygienischer Probleme der Kritik ausgesetzt, als man große Massengräber zur Bestattung nutzte. So schreibt ein zeitgenössischer Kritiker in der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts: „So lange sich die Kirchhöfe noch im Innern der Städte befanden, fühlte auch das Publikum recht wohl die Nachteile der Wohnungen in deren nächster Umgebung. In Hamburg waren im Anfang dieses Jahrhunderts wegen der von den Kirchhöfen aus sich verbreitenden verpesteten Luft die in deren Nähe befindlichen Wohnungen um die Hälfte wohlfeiler als in anderen Gegenden der Stadt.“
Zwar kam es vereinzelt zu Schließungen von städtischen Friedhöfen und man verlagerte sie vor die Tore der Stadt, doch blieben die hygienischen Zustände noch lange skandalös. 1855 forderte der preußische Militärarzt Johann Peter Trusen in seinem Buch „Die Leichenverbrennung als geeignetste Art der Totenbestattung“ die Einführung der obligatorischen Feuerbestattung. Zugleich richtete er eine Petition an das preußische Abgeordnetenhaus und warb -letztlich aber erfolglos- um die Zulassung der Feuerbestattung. Zur selben Zeit konstruierte der Arzt Hermann Richter einen der ersten Einäscherungsapparate. Richter stammte ebenso wie sein Standeskollege Friedrich Küchenmeister aus Dresden, das sich zu einer Hochburg der Feuerbestattungsbewegung entwickeln sollte. Küchenmeister empfiehlt die Einäscherung von Cholera-Toten aus hygienischen  Gründen in seinem „Cholera-Handbuch“ von 1872. Für die Entwicklung der Feuerbestattung erwies sich die medizinische Diskussion über die Krankheitsübertragung durch Infektion als überaus wichtig. Man schrieb den Ausbruch menschlicher Krankheiten der Verunreinigung von Boden, Luft und Wasser zu. So beschrieb Friedrich Küchenmeister 1875 detailliert, wie durch die schädliche Wirkung von Fäulnis- und Verwesungsgasen der städtische Grund und Boden vergiftet werden könnte. Auch der bekannte Mediziner und Politiker Rudolf Virchow, Mitbegründer der Deutschen Fortschrittspartei und Abgeordneter im preußischen Parlament, in dem er sich für eine Feuerbestattung einsetzte, war Vorkämpfer einer Hygienereform. Er erklärte, „…dass nichts wünschenswerter sein könne, als wenn unsere Sitte im ganzen die Verbrennung als Regel anerkenne; denn die zunehmende Anhäufung von Verwesungsstätten, welche die großen Städte wie einen Kranz umgeben, welche das Erdreich mit unreinen Stoffen erfüllen, welche weit und breit die Gewässer verunreinigen, ist kein Zustand, der mit den öffentlichen Gesundheitsprinzipien vertrage“.

Zwar wurden Verbesserungen bei der Anlage von Friedhöfen und Grabstätten gemacht und es kam zu einer neuen Welle von Friedhofsverlegungen, doch waren die Befürworter einer grundlegenden Bestattungsreform und der Einführung der Feuerbestattung nicht mehr zu bremsen. Ein weiteres wichtiges Argument der Feuerbestattungsanhänger waren die ökonomischen Vorzüge. Sie zeigten sich vor allem in der Platzersparnis. Im Hintergrund stand dabei die städtische Bodenverknappung im Zuge von Industrialisierung und Urbanisierung. Es wurde immer schwieriger, neue Friedhofsflächen kostengünstig zu erschließen.
Die Diskussion um städtische Hygieneprobleme und die Einrichtung einer „öffentlichen Gesundheitspflege“, die ja nicht allein die Friedhöfe betraf, verschaffte der Feuerbestattungsidee eine eigene, fast unaufhaltsame Dynamik. So äußerte sich Gottfried Kinkel auf dem ersten Europäischen Kongress für Feuerbestattung 1876 in Dresden: „Diese Idee schläft nicht mehr ein; das Samenkorn, verschüttet, verliert seine Keimkraft nicht, sein Frühling kommt.“


Die Feuerbestattungsanhänger organisieren sich

Im späten 19.Jahrhundert konnte man von einer regelrechten Feuerbestattungsbewegung sprechen. Die so genannten Krematisten organisierten sich in Vereinen. Die ersten deutschen Feuerbestattungsvereine entstanden unter anderem in Dresden, Berlin, Gotha, Hamburg, aber auch in der Schweiz (1879). Neben den Naturwissenschaften waren es vor allem gebildete und aufgeklärte Vertreter des protestantischen Bürgertums, die sich engagierten. Sie betrieben eine breit gefächerte Propaganda mit Zeitschriften, Vorträgen, Broschüren und Presseartikeln. Am 27.September 1886 wurde in Gotha ein Dachverband unter dem Namen „Verband der Vereine für Reform des Bestattungswesens und fakultative Feuerbestattung“ gegründet. Auf diesem ersten Verbandstag wurde eine Erklärung verfasst, deren Artikel „An alle Freunde der Toleranz und einer auf das Gute und Schöne gerichtete Kulturentwicklung“ die fast missionarischen Züge verdeutlicht, die der Feuerbestattungsbewegung anhafteten. Darin wurden auch Sozialkritik und Forderungen nach sozialer Gleichheit im Bestattungswesen laut, wenn es wörtlich hieß: „Während der Wohlhabende in prunkhafter Weise der Erde übergeben wird und seine Gruft als wirkliche Ruhestätte für alle Zukunft unversehrbares Familieneigentum bleibt, so werden die Überreste der nicht mit Glücksgütern Gesegneten in kurzer Zeit, vielfach schon nach einigen Jahren, wieder ausgegraben und weggeworfen, um neuen ins Grab sinkenden Geschlechtern Vermögensloser Platz zu machen, bis auch deren Überreste nach wenigen Jahren dasselbe Schicksal ereilt.“


Feuerbestattung

Der Begriff „Feuerbestattung kam Mitte der 1870er –Jahre auf. Förderer der Feuerbestattung, wie die Mediziner Carl Reclam und Friedrich Küchenmeister, benutzten ihn statt des zuvor üblichen, nun aber als pietätlos geltenden Begriffes „Leichenverbrennung“.
Unklar bleibt, wer den Begriff zuerst verwendete. Der Leipziger Mediziner Carl Reclam behauptete, ihn im Jahr 1874 eingeführt zu haben: „Seit ich im Mai 1874 (in Nr. 19 der „Gartenlaube“) zum ersten Male das Wort, „die Feuerbestattung“ niedergeschrieben, ist dasselbe zum technischen Ausdruck für die Sache geworden.“ Andere billigen diesen neuen Begriff dem Dresdner Ingenieur Richard Schneider zu, der an der Entwicklung des ersten produktionsreifen Einäscherungsapparates in Deutschland beteiligt war. Im „Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften“, das dem Thema „Feuerbestattung“ Anfang des 20.Jahrhunderts bereits einen mehrseitigen Beitrag widmete, hieß es zur Begriffsfrage kurz und bündig: „Verbrennung und Beisetzung zusammen nennt man auch Feuerbestattung.“

Derlei Definitionsfragen sind kein Zufall. Die moderne, durch industrielle Technik geprägte Feuerbestattung unterscheidet sich von den Leichenverbrennungen früherer Epochen und anderer Kulturen. Sie erwies sich als grundlegende Reform im Bestattungswesen. An sich aber war die Feuerbestattung keine Erfindung des Industriezeitalters.
Prof.Dr. Norbert Fischer, Universität Hamburg

In der ersten Ausgabe der „Flamme“, einer seit 1884 erscheinenden „Zeitschrift zur Förderung der Feuerbestattung im In- und Auslande“, hieß es: „Die Freunde der Feuerbestattung wollen Niemanden in den Flammenofen nötigen, aber wenn der Gedanke an die feuchte, kalte Erde und den langsamen Moder uns unerträglich und widerlich erscheinen, so fordern wir in der fakultativen Leichenverbrennung auch für uns die Freiheit, und da man uns nie beweisen kann, dass unser Gefühl unmenschlich, die von uns erstrebte Form der Bestattung gemeinschädlich, unser Streben ungesetzlich ist, so stehen wir auf einem unerschütterlichen Rechtsboden.“
Der Dachverband, der sich 1896 in „Verband der Feuerbestattungsvereine Deutscher Sprache“ umbenannte, hielt regelmäßige Verbandstage ab – manchmal kombiniert mit Ausstellungen, die die technischen Fortschritte der Feuerbestattung präsentierten. Ab 1906 wurden auch Provinzial- bzw. Landesverbände gegründet, die mithilfe von Petitionen an die Regierungen ihr Ziel zu erreichen versuchen. Das Hauptanliegen der Vereine bestand fürs erste darin, die zuständigen Regierungen der einzelnen deutschen Staaten bzw. die kommunalen Organe zu einer Genehmigung für die Errichtung eines „Leichenverbrennungsapparates“ zu bewegen.
Natürlich rief die Agitation der Vereine entsprechende Gegenreaktionen hervor. Befürworter und Gegner der Feuerbestattung arbeiteten mit teilweise drastischen Argumenten. Die Auseinandersetzung um die Frage von Erd- oder Feuerbestattung rührte an grundsätzliche weltanschauliche Positionen, insbesondere in Bezug auf die Kirchen als Hauptgegner der Feuerbestattungsbewegung. Sowohl für die evangelische als auch für die katholische Kirche galt -das klang bereits an- die Feuerbestattung als Verstoß gegen die christliche Tradition des Begräbnisses. Die katholische Kirche verbot 1886 sowohl die Teilnahme von Kirchendienern an Feuerbestattungen als auch das Spenden von Sterbesakramenten für eine Person, die eine Feuerbestattung wünschte. Man verschärfte 1892 die Bestimmungen „bei Exkommunikation“ (cod.jur.can. 1339). Dieses Verbot blieb bis in die 1960er-Jahre hinein bestehen. Der altpreußische Evangelische Oberkirchenrat verbot 1885 zunächst jede Beteiligung von Geistlichen an einer Feuerbestattung. 1898 sprach sich die Eisenacher Konferenz der evangelischen Landeskirchen für ein Verbot der Feuerbestattung aus. Allerdings vertraten einzelne Landeskirchen abweichende Positionen. So tolerierten beispielsweise die württembergische, badische, Gothaer und hamburgische Landeskirche die Mitwirkung von Geistlichen bei Feuerbestattungen. Auch traten wichtige Amtsträger der evangelischen Kirche immer wieder öffentlich für die Feuerbestattung ein. Neben der Gegnerschaft der Kirchen hatten die Anhänger der Feuerbestattung vor allem mit praktischen Einwänden zu kämpfen, nicht zuletzt von juristischer Seite. Hier lautete das Hauptargument, dass durch eine Einäscherung forensisch bedeutsames Beweismaterial unwiederbringlich verloren ginge. Im Fall eines Giftmordes beispielsweise sei eine nachträgliche Obduktion nicht mehr möglich. Außerdem gab es medizinische Unsicherheiten in Bezug auf die Todeszeichen, so dass die Verbrennung noch lebender Personen befürchtet wurde. Allerdings bot in diesen Fällen die Einführung der obligatorischen Leichenschau eine Lösung. Grundsätzlich jedenfalls sah sich die Feuerbestattungsbewegung als Träger gesellschaftlichen und kulturellen Fortschritts, als Träger einer Reformidee. In ihrem Selbstverständnis vertrat sie neueste Entwicklungen von Wissenschaft und Technik. Entsprechend häufig verwendeten ihre Anhänger Begriffe wie Fortschritt, Zivilisation, Vernunft und Wissenschaft. Dem damaligen Zeitgeist entsprechend konnte die Feuerbestattungsbewegung in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg immer breitere Zustimmung erfahren, ihre Gegner gerieten immer mehr in die Defensive.

International zählte das Deutsche Reich vor dem Ersten Weltkrieg zu den führenden Staaten bei der Feuerbestattung, obwohl die „Berliner Illustrierte Zeitung“ noch zu Beginn des 20.Jahrhunderts feststellte: „…allein noch immer wird das Crematorium von der überwiegenden Zahl der Bevölkerung als etwas Grausames, Heidnisches, Irreligiöses und vor allem Illusion-Zerstörendes angesehen“. Unter diesen Voraussetzungen konnte die Feuerbestattungsbewegung an den Bau der ersten Krematorien denken.


Das erste Krematorium

Wiederum war der Raum Sachsen / Thüringen wegweisend. Am 10.Dezember 1878 kam es im thüringischen Gotha zur ersten Leichenverbrennung in einem deutschen Krematorium. Diese Anlage blieb lange die einzige in Deutschland, erst 1891 folgte eine weitere in Heidelberg, ein Jahr später in Hamburg. Einzelne Bundesländer, wie Anhalt, Braunschweig, Hamburg, Sachsen und vor allem Thüringen, erleichterten die Feuerbestattung sehr. Andere entschlossen sich nur langsam zum Erlass entsprechender Vorschriften. Am längsten zögerten Bayern und Preußen, die nicht nur die Errichtung von Feuerbestattungsanlagen von besonderen Bedingungen abhängig machten, sondern auch für die Genehmigung der einzelnen Einäscherung das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Pflicht machten. Trotzdem gewann die Feuerbestattung immer mehr Anhänger. So wuchs die Zahl der Feuerbestattungsanlagen von 43 im Jahre 1914 auf 70 im Jahre 1924 und auf 117 in 112 Städten im Jahre 1936. Während 1914 nur rund 10000 Menschen sich einäschern ließen, waren es 1936 über 76000. Zwischen 1878 bis 1936 fanden in Deutschland insgesamt 946000 Feuerbestattungen statt.
Da die Verordnungen zur Feuerbestattung von Land zu Land verschieden waren, wuchsen die Bestrebungen, eine für das Deutsche Reich einheitliche Regelung zu finden. Dies führte schließlich zum Erlass des Gesetzes über die Feuerbestattung vom 15.Mai 1934, in dem Feuer- und Erdbestattung grundsätzlich gleichgestellt wurden, was von jeher eine zentrale Forderung der Feuerbestattungsbewegung gewesen ist. Der Gleichstellungsgrundsatz wurde jedoch im Interesse der Sicherheit der Strafrechtspflege (Stichwort: Leichenschau) eingeschränkt. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland galten das Gesetz vom 15.Mai 1934 und die Durchführungsverordnng vom 10.August 1938 entsprechend der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes als Landesrecht weiter. In der früheren DDR wurde die Feuerbestattung vom Staat bewusst gefördert. Auf allen größeren Friedhöfen entstanden als neue Grabart ideologisch begründete Urnengemeinschaftsanlagen, mit denen eine neue Einstellung zum Totenkult zum Ausdruck gebracht werden sollte.


Gleichberechtigung

In den 60er-Jahren des 20.Jahrhunderts erlebte die westliche Welt einen großen, gesellschaftlichen Wandel. Die herrschende Aufbruchstimmung erfasste wohl auch den Vatikan: Beim Zweiten Vatikanischen Konzil (1963) machte die katholische Kirche einen Schritt in die Moderne und unter den progressiven Akzenten, die man dabei setzte, war auch die Akzeptanz der Feuerbestattung. Die Gleichberechtigung mit der Erdbestattung war nun endgültig vollzogen!

Inzwischen gibt es allein in Deutschland 124 Krematorien in 116 Städten. Europaweit geht die Tendenz zur Verbrennung. Rund ein Viertel aller Europäer nutzt mittlerweile diese Form der Beisetzung. Die Feuerbestattung präsentiert sich heute in vielen Formen, wie z.B. die Baum- oder Seebestattung. Zur Gegenwart und zur Technik der Krematorien erfahren Sie mehr im zweiten Teil unserer neuen Serie.


Im zweiten Teil unserer Serie zum Thema Feuerbestattung richten wir den Blick nochmals zurück auf die Geschichte und beschäftigen uns mit den ersten Krematorien in Deutschland. Wie wir bereits im ersten Teil unserer Serie aufzeigten, ging der Einführung der Feuerbestattung eine sehr emotional geführte Debatte zwischen Traditionalisten und Krematisten voraus. Der Raum Sachsen/Thüringen war in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts so etwas wie das spirituelle Zentrum der Feuerbestattungsbewegung, die große propagandistische Unterstützung erfuhr. So äußerte sich der deutsche Schriftsteller und Theologe Gottfried Kinkel (1815-1882) auf dem ersten Europäischen Kongress für Feuerbestattung 1876 in Dresden: „Diese Idee schläft nicht mehr ein; das Samenkorn, verschüttet, verliert seine Keimkraft nicht, sein Frühling kommt.“ Nun schien es an der Zeit, die „Ernte einzufahren“, sprich: das erste Krematorium in Betrieb zu nehmen. Doch trotz verschiedenster Experimente gab es zu Beginn der 70er-Jahre des vorletzten Jahrhunderts noch keine technische Methode der Leichenverbrennung, die praktikabel war. Aus Gründen der Pietät und Hygiene war ein offenes Feuer, wie man es aus früheren Zeiten und anderen Kulturkreisen kannte, ausgeschlossen. Lodovico Brunetti, Professor für pathologische Anatomie in Padua, präsentierte auf der Weltausstellung 1873 in Wien einen „Leichenverbrennungs-Apparat“. Ihm blieb aber die Verwendung verwehrt, zum Zug kam Friedrich Siemens. Der zur „Leichenverbrennung construierte Apparat nach seinem patentierten Regenerativ- und Gasfeuerungssystem“ gewährleistete eine in jeder Weise einwandfreie Form der Feuerbestattung. Der Regenerativofen war schon 1856 entwickelt und 1867 anlässlich der Weltausstellung in Paris gezeigt worden, doch erst 1873 trat der überzeugte Krematist Carl Reclam an die Gebrüder Siemens mit der Anregung heran, die Regenerativfeuerung für die Leichenverbrennung zu verwenden. Nach einer erfolgreichen ersten Einäscherung von Tierkadavern in Dresden richtete der Gothaer Feuerbestattungsverein am 14.September 1874 eine Petition an das Staatsministerium des thüringischen Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha, mit dem Ziel, die Feuerbestattung zuzulassen. Das Ministerium unterstützte den Antrag, aber überließ die Entscheidung den einzelnen Kommunen. Der Stadtrat von Gotha schuf mit einer Polizeiverordnung „betreffend die Feuerbestattung Verstorbener“ die Rechtsgrundlage, scheute aber die Übernahme der Kosten, zumal diese neuartige Technologie nicht nur auf Zustimmung stieß: „Es dürfte sich wohl kaum ein gebildeter großer Staat finden, welcher dem Spleen einzelner Menschen hierin Vorschub leistet; und die Gemeinden sollten zu solchen nutzlosen Mitteln keinen Heller bewilligen“, hieß es 1876 im Gothaer Tageblatt. Daher sah sich der Verein gezwungen, die notwendigen Mittel selbst aufzubringen, und so konnte man mit dem Bau des ersten deutschen Krematoriums beginnen, das schließlich am 17.November 1878 eingeweiht wurde. Zwar konnte aufgrund technischer Verzögerungen erst am 10.Dezember die erste Verbrennung durchgeführt werden, aber dies tat der Freude der Kremisten keinen Abbruch. Der neoklassizistische Gebäudekomplex nach einem Entwurf des Gothaer Stadtbaurates Julius Bertuch bestand aus drei Teilen.


Die Kriterien für die Leichenverbrennung, 1876

1. Die Verbrennung soll rasch vor sich gehen
2. Sie soll sicher und vollständig sein, und ein Halbverbrennen oder Verkohlen darf nicht stattfinden
3. Der Prozess soll in dezenter Weise und nur in ausschließlich für menschliche Leichen bestimmten Öfen
     vollzogen werden
4. Bei denselben sollen keine die Nachbarschaft belästigenden Verbrennungsprodukte, übelriechende
    Dämpfe, Gase usw. auftreten
5. Die Asche soll unvermischt, rein und weißlich, und ihre Einsammlung leicht und rasch ausführbar sein
6. Der Apparat, sowie die Verbrennung selbst sollen möglichst billig sein
7. Ohne Unterbrechung und besonderen Kostenaufwand sollen mehrere Verbrennungen hintereinander
     vorgenommen werden können

Das Zentrum bildete ein Kolumbarium, das später zu einer Rotunde erweitert wurde (1892). In den Flügeln befanden sich auf der einen Seite die Verwaltung und auf der anderen die Trauerhalle, unter der die technischen Anlagen installiert waren. Inmitten der mit Kerzen und Blumen geschmückten Trauerhalle befand sich ein Katafalk, auf dem während der Trauerfeier der Sarg aufgestellt wurde. In diesen Katafalk mündete eine Art Lastenaufzug, der die Halle mit dem Ofen verband. In einer damaligen Beschreibung heißt es: „Nach Beendigung der Totenfeier tritt auf ein für die Anwesenden unbemerkbares Zeichen die Versenkungsvorrichtung in Tätigkeit, und der auf ihr stehender Sarg senkt sich langsam in die Tiefe, worauf sich der Katafalk sofort unüberhörbar des Verbrennungsraumes in den Ofen hineingeführt, der Sarg abgesetzt, der Wagen wieder zurückgezogen und die Tür wieder geschlossen.“


„Der Betrieb einer eigenen Glashütte wird mir unendliches Vergnügen bereiten.“

Dieses Vergnügen führte einen weiteren Spross der Familie Siemens zu wirtschaftlichem Erfolg: Friedrich August Siemens, geboren am 8.Dezember 1826 in Menzdorf und Bruder von Werner von Siemens. Als elftes Kind des Gutpächters Christian Ferdinand Siemens (1787-1840) und dessen Ehefrau Eleonore Henriette Deichmann (1792-1839) wurde Friedrich als Siebenmonatskind geboren, weswegen seine geistige und körperliche Entwicklung langsamer voranschritt, was ihn allerdings nicht von einer großen Karriere als Erfinder und Industrieller abhielt. Dabei hatte Friedrich wegen häufiger Krankheiten nie durchgehend eine Schule besucht und aus Geldmangel auch nicht studieren können. Sein Wissen hatte er aus Büchern und von seinen Brüdern. Doch schon früh entwickelte sich sein Interesse für Wärmetechnik. Mit 15 Jahren entschied er sich, als Schiffsjunge anzuheuern. Später war Friedrich Siemens zunächst in dem Unternehmen seines Bruders in England tätig. Er erfand 1856 einen Regenerativschmelzofen mit Gasbefeuerung. Der Ofen bestand aus einem Gasgenerator, einem Regenerator und dem eigentlichen Schmelzofen. Bei diesem Ofensystem wurde erstmals nicht nur die Verbrennungsluft, sondern auch das Verbrennungsgas durch die Abwärme vorgeheizt. Diese Form der Glasherstellung brachte eine Einsparung an Brennmaterial mit sich und galt als technologisch entscheidender Durchbruch. Für seine Erfindung erhielt er am 2.Dezember 1856 das britische Patent No.2861 mit dem Titel „Improved Arrangement of Furnaces, which improvements are applivable in all cases where greeat heat is required“. Im selben Jahr gründete er eine Ofenbaufirma in Dresden, die FSI Friedrich Siemens Industrieofenbau. Sechs Jahre später gründete sein Bruder Hans Siemens zur kommerziellen Auswertung dieser Erfindung die Dresdner Glasfabrik. 1867 übernahm Friedrich Siemens von seinem verstorbenen Bruder Hans die Glasfabrik in Dresden-Löbtau. 1868 wurde der kontinuierlich arbeitende Wannenofen mit Regenerativfeuerung für die Massenerzeugung von Glas eingeführt. Die Produktionsmenge stieg um das 66-Fache auf zwei Millionen Flaschen monatlich. Durch den Einsatz dieses Ofens für die Massenproduktion von Glas führte er den Betrieb zur neuen Blüte. Für den darauf basierenden Prozess zur Herstellung von Stahl – seit 1868 als Siemens-Martin-Verfahren bezeichnet – erhielten Friedrich und William Siemens gemeinsam mit den Franzosen Pierre und Emile Martin international hohe Anerkennung. Schon 1871 erwarb Friedrich eine zweite Glashütte in der Nähe von Dresden, die 1872 von Adolf Theodor Roscher als königliche Glasfabrik Döhlen gegründet und nach dessen Tod 1861 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. 1888 wandelte Friedrich Siemens seine Betriebe in eine AG um. Die „Aktiengesellschaft für Glasindustrie vormals Friedrich Siemens Dresden“ entstand. Als Friedrich Siemens am 24.Mai 1904 in Dresden verstarb, hinterließ er ein prosperierendes Unternehmen, das nach dem ersten Weltkrieg an die Spitze der europäischen Glasindustrie trat. Während der Weltwirtschaftskrise geriet das Unternehmen allerdings in Schwierigkeiten und musste 1931 den Betrieb einstellen.


Bei einer Verbrennungstemperatur von nahezu tausend Grad Celsius dauerte der Vorgang bis zu zwei Stunden. Die Einäscherung fand in hocherhitzter Luft statt, in den Verbrennungsraum selber gelangte keine Luft. So gelang es, das Explodieren von Organwänden zu verhindern, was Gegner der Feuerbestattung als besonders pietätlos gebrandmarkt hatten. Bei der ersten Feuerbestattung (es handelte sich um den Leichnam des Ingenieurs Carl Heinrich Stier, der schon bei der Erprobung des Verfahrens in Dresden dabei war) konnten sich die anwesenden Experten durch eine kleine Öffnung in der Ofentür selbst ein Bild von dem Verfahren machen und „diese haben durchaus keinen störenden oder entsetzlichen Eindruck empfunden, wie dies öfter von unbelehrbaren Gegnern behauptet wurde, von Leuten, die offenbar nie Augenzeuge waren, sondern in grundsätzlicher Abneigung ihrer Phantasie freien Lauf ließen…“
Das Verfahren der Firma Siemens war das einzige, das den Anforderungen genügte, die man auf dem internationalen Feuerbestattungskongress 1876 in Dresden an die Leichenverbrennung stellte (s.Box). Über den genauen Aufbau und die Funktionsweise des Regenerativofens klärt eine Broschüre von damals auf:
„Er besteht aus fünf Hauptteilen: 1. dem Koks-Gaserzeuger; 2. dem davor liegenden Verbrennungsraum; 3. dem unter diesem eingebauten Aschensammelraum; 4. dem Unterbau des Ofens mit dem Kanalsystem zur Abführung der gasförmigen Verbrennungsrückstände und gleichzeitigen Erhitzung der Verbrennungsluft; und 5. der Esse oder dem Schornstein. …Der Gaserzeuger ist ein schachtförmiger, innen aus besten feuerfesten Steinen hergestellter Raum von rechteckigem Querschnitt, der nach unten durch einen aus entsprechend starken Vierkant-Eisenstäben hergestellten Rost und oben durch ein aus feuerfesten Steinen hergestelltes Gewölbe abgeschlossen wird. – Unter dem Roste befindet sich der Aschenfall mit einem entsprechend gestalteten eisernen Kasten, in dem sich Wasser befindet, damit die durch jenen fallenden Aschen, Schlacken usw. sofort abgelöscht werden und nicht verglühen können. Durch die von dem Roste rückstrahlende Wärme wird eine lebhafte Verdampfung des Wassers hervorgerufen; der sich dabei bildende Wasserdampf wird samt der eintretenden heißen Luft in den Gaserzeuger eingesaugt. Hierdurch werden die Roststäbe und die unteren glühenden Teile des Gaserzeugers vor rascher Abnutzung geschützt, zugleich aber auch durch die in den unteren weiß glühenden Koksschichten eintretende Spaltung des Wassers in Sauerstoff und Wasserstoff eine vollkommene Ausnutzung des Kohlenstoffes im Koks durch Umwandlung in Kohlenoxydgas, sowie eine Verbesserung des Gases durch das zutretende Wasserstoffgas, etwa 5-15%, erzielt. Der Aschenfall ist beim Betrieb der Anlage durch eine eiserne Tür luftdicht abgeschlossen. In dem den Gaserzeuger oben abschließenden Gewölbe befindet sich eine mit einem eisernen, innen mit feuerfestem Material ausgemauerten Deckel verschließbare Öffnung. Dicht unter dem vorgenannten Gewölbe schließt sich der Gaserzeugerhals an, durch den die im Gaserzeuger erzeugten Heizgase dem Verbrennungsraume zugeführt werden. Die zum Betriebe des Gaserzeugers nötige Luft tritt oberhalb der Aschenabfalltür durch eine regelbare Öffnung in Kanäle ein, die innerhalb des den Gaserzeuger vorn, links und rechts umschließenden Mauerwerkes hin und hergehen. Diese Kanäle münden unterhalb der Roste in den Aschenfall aus. …Der Verbrennungsraum ist ein 2 Meter langer, etwa 1 Meter breiter und mit einem im Mittel rund 1 Meter hohen Gewölbe aus feuerfesten Steinen überdeckter Raum, der nach unten durch einen Rost aus gleichem Material abgeschlossen wird. Vorn wird dieser Raum durch eine mit Asbest oder feuerfestem Materiale ausgekleidete Tür verschlossen. In dieser Türe befindet sich eine kleine, durch einen Riegel verschließbare Öffnung, durch die das Innere des Verbrennungsraumes während seiner Aufheizung oder während einer Einäscherung, wenn nötig, beobachtet werden kann, die aber sonst immer geschlossen sein soll. – Unter dem Verbrennungsraum befindet sich der Aschensammelraum, der sich von allen Seiten konisch zusammenzieht und in dessen unterstem Teile ein nach vorn herausnehmbarer eiserner Kasten eingebaut ist, um die während einer Einäscherung herunterfallenden, ausgebrannten Knochenteile bequem herausnehmen zu können.“ Keine zehn Jahre nach der Inbetriebnahme des Krematoriums stieg die Zahl der eingeäscherten Personen auf über hundert jährlich. Um die Jahrhundertwende entfielen über ein Fünftel aller Verbrennungen im Deutschen Reich auf Gotha, was den Bau eines weiteren Ofens zur Folge hatte. 1891 entstanden die nächsten Krematorien in Heidelberg und Hamburg. Auch in Heidelberg oblag es den Lokalbehörden, die Genehmigung zu erteilen, aber wie schon in Gotha musste der ortsansässige Feuerbestattungsverein die Kosten übernehmen, was durch die Ausgabe von rückzahlbaren unverzinslichen Anteilsscheinen zu je 100 Mark realisiert wurde. Um die Feuerbestattung einer breiteren Bevölkerungsschicht zu ermöglichen, entschied man sich in Heidelberg für eine preisgünstigere Verbrennungsanlage aus Schweden, das „System Klingenstierna“, das bereits in Stockholm und Göteborg verwendet wurde. Auch in dem vom Heidelberger Architekten Philipp Thomas entworfenen Krematorium wurden Trauer und Technik getrennt. Das Gebäude selbst entwickelte sich in seinem tempelartigen Baustil zu einer Touristenattraktion. In Hamburg erwies sich der Weg zum Bau des Krematoriums als sehr steinig. Der 1883 gegründete Hamburger Feuerbestattungsverein richtete 1884 eine Petition an die Bürgerschaft, das Hamburger Parlament, das das Vorhaben unterstützte. Der Senat der Stadt stimmte ebenfalls zu, allerdings unter der Auflage, dass die Nutzung nur Einheimischen möglich sei. Man befürchtete diplomatische Verwicklungen mit dem mächtigen Nachbarn Preußen, das die Feuerbestattung erst 1911 erlaubte. Auch hier war es den Krematisten überlassen, die nötigen finanziellen Mittel aufzutreiben, was durch die Ausgabe von Anteilsscheinen gelang. Nach den ersten Probeverbrennungen im Sommer 1891 wurde die Anlage, für die der Hamburger Architekt Ernst Paul Dorn verantwortlich zeichnete, im August desselben Jahres eingeweiht. Für die Technik war der Dresdner Ingenieur Richard Schneider engagiert worden, der bereits in Gotha als führender Mitarbeiter von Friedrich Siemens dabei war und zusammen mit diesem der Namensgeber des gesamten Verfahrens war. Allerdings gab es noch den bereits angesprochenen politischen Konflikt zu lösen: Der Senat wollte die Nutzung des Krematoriums auf die Hamburger Bevölkerung beschränken, was die Bürgerschaft ihrerseits ablehnte. Grund dafür war der finanzielle Aspekt. Das Krematorium sollte sich tragen und auch wenn der Verein keinen Gewinn erwirtschaften wollte, so musste er doch das aufgenommene Kapital zurückzahlen. Eine Einigung zwischen den Parteien schien kaum mehr möglich, als im Sommer 1892 eine Cholera-Epidemie ausbrach, die mehrere Tausend Todesopfer forderte. Die damit entstandenen hygienischen und sanitären Probleme ließen den Senat umdenken und schließlich wurden am 17.November 1892, also fast ein Jahr nach der Einweihung, „die Bestimmungen betreffend das Feuerbestattungswesen in Hamburg“ als Gesetz verkündet. Die Zahl der Feuerbestattungen blieb zu Beginn eher gering. Statistiken zeigen, dass diese Form der Beisetzung zu diesem Zeitpunkt ein Privileg des Bürgertums war. Erst mit der Übernahme des Krematoriums durch die Stadt 1915 und der damit verbundenen Senkung der Gebühren stieg die Zahl der Einäscherungen deutlich an. Der Bau der ersten Krematorien war nicht nur in technischer Hinsicht Neuland, sondern auch in architektonischer. Was allen Anlagen gemein war, war die strikte Trennung von Trauer und Technik. Genau hier lag die große Herausforderung für die Architekten: Die als „seelenlos“ betrachtete Technik und die Trauerkultur zu einem harmonischen Miteinander zu verbinden. Für den Architekten Joseph Ritter von Schmaedel bestand ein Krematorium – wie er in seiner Denkschrift „Welches ist die Aufgabe der Architektur angesichts der Versuche und Bestrebungen, die Verbrennungen der Leichen obligatorisch einzuführen?“ aus den 1870er-Jahren formulierte – aus drei Basiselementen: der Verbrennungsraum, die Trauerhalle und die Urnenanlage. Die Architekten der Krematorien orientierten sich in ihren Phasen an den damals typischen Formen: So wurden christliche mit antiken und mittelalterliche Elementen kombiniert. Das Ergebnis waren „zum Teil monströse Bauten, deren kulturelle Vieldeutigkeit die gesellschaftlichen Probleme der Feuerbestattung in ihrer Frühzeit offenbarte“, wie es der Hamburger Professor Norbert Fischer formuliert. Eine Ausnahme hiervon bildete der schlichte klassizistische Bau in Gotha. Das Krematorium in Hamburg, entworfen von Ernst Paul Dorn, ist ein typisches Beispiel der damaligen Baukunst. Hier wurden Elemente romanischer und byzantinischer Kirchen mit mittelalterlichen Zweckbauten und barocken Kapellen verbunden. Zwar waren Fachleute verwundert über diese Vermischung verschiedener Baustile, aber für die Feuerbestattungsbewegung war es nahezu ein politisches Muss, sich nicht weiter angreifbar zu machen und konservativen und besonders kirchliche Kreisen nicht die Gelegenheit zu geben, sich in ihren Vorurteilen bestätigen zu lassen. Schon bei der äußeren Gestalt der neuen Bestattungsform wollte man zeigen, dass die traditionelle Trauerkultur nicht nur erhalten wird, sondern mit der neuen Technologie problemlos zu vereinen ist. Letztlich führte dies zu einem Verstecken des zentralen Elements, nämlich der Verbrennungsanlage. Nichtsdestotrotz fand man so die notwendige Akzeptanz. In einigen Krematorien, wie zum Beispiel in Mannheim, wurde der Katafalk als eine Art Gruft entworfen, was als ästhetischer und pietätvoller empfunden wurde im Vergleich zu dem Krematorien in Gotha oder Hamburg. Wie sehr man daran interessiert war, der Bevölkerung ein sakrales Ambiente zu bieten, zeigt eine Schilderung des Karlsruher Krematoriums: „Dem Zweck entsprechend hat das Innere eine verhältnismäßig reiche Ausstattung erfahren, deren Mittelpunkt der reich getriebene und mit bunten Edelsteinen besetzte Kupfersarkophag bildet, unter dem während der Trauerfeier der Sarg ruht. Darüber schwebt die Decke als offener mittelalterlicher Dachstuhl mit reich gemalten Sparren-Zwischenfeldern, gleich einem hellblauen Himmel das Ganze überspannend. Den Mittelpunkt der in strengen romanischen Formen ausgeführten Wand- und Deckenmalerei bildet das große auf Putz übertragene Gemälde an der Kanzelwand…“
Trotzdem gab es immer wieder Konflikte mit kirchlichen Organisationen, z.B. beim Thema der konfessionsübergreifenden Nutzung. So musste in Gera ein zweiter Versenkungsschacht eingebaut werden, der als „Monisten-Loch“ bekannt wurde. Der Deutsche Monistenbund wurde 1906 von Ernst Haeckel, einem deutschen Zoologen und Philosophen, in Jena gegründet. Er trat für die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und allgemein einer monistischen Weltanschauung, also dem Prinzip der Einheit von Natur und Geist, ein. Zudem stand er für eine weltliche Ethik, die gegen christliche Dogmen in Stellung gebracht wurde. Der Bund wurde am 16.Dezember 1933 von den Nationalsozialisten aufgelöst. Noch vor dem Ersten Weltkrieg änderte sich der Baustil oder vielmehr die Kombination verschiedener Stile. Hervorzuheben ist hier das vom Architekten Peter Behrens 1908 entworfene Krematorium in Hagen, das kompakt und symmetrisch gestaltet war. Behrens selber formulierte seine Absichten so: „In erster Linie scheint es mir erforderlich, dass die Zweckbestimmung des Gebäudes nach außen hin klar zum Ausdruck gelangt. (…) Auch die ganze übrige Detailbehandlung müsste strengste Monumentalität und vornehme Einfachheit zum Ausdruck bringen.“ Zu mehr Bekanntheit führte allerdings die Inneneinrichtung, für die nach toskanischem Vorbild geometrische Formen und Figuren verwendet wurden. Baustil und Geschmack haben sich seither verändert und finden Ausdruck in den Neubauten heutiger Zeit, aber nach wie vor sind die Grundprinzipien gleich geblieben. Einen völlig neuen Ansatz bietet das sogenannte Flamarium, das auf den Ideen des Feuerbestattungsvereins in Halle a.d. Saale basiert. Es ist der Versuch, die Abläufe der Feuerbestattung zu verändern. So soll der technische Vorgang nicht mehr versteckt werden, um ihm den Beigeschmack der reinen Entsorgung zu nehmen. Im Gegenteil: Der Vorgang der eigentlichen Feuerbestattung soll „in das öffentliche Ritual einbezogen werden“.


Wie bereits mehrfach berichtet und wie Zahlen belegen, geht der Trend eindeutig in Richtung Feuerbestattung, besonders in Ballungsräumen. Die Kremation läuft der traditionellen Erdbestattung langsam den Rang ab. Und sollte man in Deutschland in Zukunft die Mitnahme der Urne gestatten – was nicht unwahrscheinlich ist, wird sich dieser Trend noch verstärken. Auch eine Bestattungsform, wie die Baumbestattung, die ein Verbrennen der Leiche voraussetzt, erfreut sich ebenfalls zunehmender Beliebtheit, auch wenn der Anteil noch verhältnismäßig gering ist. Rund 150 Krematorien sind in Deutschland z.Zt. in Betrieb, weitere sind im Bau oder werden geplant. Noch sind die meisten in öffentlicher Hand, auch wenn die Zahl privater Anbieter steigt. Allerdings werden zunehmend kommunale Anlagen privatisiert, Vorreiter hier war die Stadt Celle, es folgten Cuxhaven und Kiel.
Bis Mitte der 90er Jahre, genauer gesagt bis 1997 waren Feuerbestattungen ausschließlich öffentliche Aufgabe. Das böse Wort vom „Leichentourismus“ machte noch nicht die Runde und der Anteil der Kremation stieg stetig an. Nun gehört betriebswirtschaftliches Denken und Handeln nicht unbedingt zu den Stärken von kommunalen Einrichtungen, was dazu führte, dass bei Kostenunterdeckungen immer weiter an der Gebührenspirale gedreht wurde. Hinzu kam, dass sich Bestatter und ihre Kunden den Planungen der Anbieter unterzuordnen hatten, was begrenzte Anlieferungs- und Abholungszeiten und lange Wartelisten beinhaltete.
Die Situation änderte sich mit der Eröffnung des ersten privaten Krematoriums im pfälzischen Landau 1997. Wenige Jahre später wurde der private Betrieb in fast allen Bundesländern genehmigt und ihre Anzahl stieg rasch: Waren es im Jahr 2000 noch sieben Krematorien (verteilt auf die sechs Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, wo es mit Hannover und Stade zwei Standorte gab), kletterte die Zahl in sechs Jahren auf ca. vierzig. Es sind moderne und Kosten optimierte Anlagen. Durch diese neue Konkurrenz, änderte sich der Markt grundlegend: Die Kunden hatten nun die Wahl und setzten die kommunalen Anbieter mit Forderungen nach günstigeren Preisen und verbessertem Serviceangebot unter Druck. Der entstandene Markt hatte alle Vor- aber auch Nachteile im Hinblick auf Preis, Service, Transparenz und Pietät.
Eine Folge des lukrativen Marktes war allerdings, dass schnell ein Überangebot entstand. So schätzte die Arbeitsgemeinschaft der Krematorien 2006, dass man jährlich in Deutschland 800000 Menschen einäschern könnte, was zu dieser Zeit ziemlich genau der Zahl der Verstorbenen des Jahres 2005 entsprach. Dabei lag die Feuerbestattungsrate bei 45%. Toni Hanrieder von der Arbeitsgemeinschaft der Krematorien in Deutschland sagte dazu in der Süddeutschen Zeitung: „Die Marktsättigung haben wir schon 2005 erreicht.“
Was folgte, wurde in der Süddeutschen Zeitung als „Kampf und die Asche“ bezeichnet. Laut Aeternitas sind die privaten oft die günstigeren Anbieter. Und nicht selten setzen sie die staatlichen unter Druck. In Hamburg z.B. ging die Zahl der Einäscherungen in kommunalen Betrieben um bis zu 3000 zurück. In Berlin mussten die beiden öffentlichen Krematorien mit 700000 € subventioniert werden. Besonders delikat, da das Gebäude erst 1999 für 31 Millionen Euro fertig gestellt wurde. Im notorisch klammen Berlin wiegt so etwas doppelt schwer. Hans Georg Büchner von der Berliner Senatsverwaltung machte schnell die Schuldigen aus: „In Brandenburg wird die Errichtung von Krematorien ohne Bedarfsnachweis freigegeben. Hintergedanke sind dabei natürlich die Berliner Toten.“
Für den Kulturhistoriker Norbert Fischer, der ein Buch zur Geschichte der Kremation verfasst hat, ist das Krematorium ein typisches Kind der Industrialisierung, die auch den Tod in einzelne, optimierbare Arbeitsabläufe zerlegte. „Das Ganzheitliche am Tod entfiel damit“, sagt Fischer. „Es ging um Effizienz, nicht mehr ums Ritual.“ Dass im scharfen Wettbewerb die Pietät auf der Strecke bleiben könnte, befürchtet Hanrieder von der Arbeitsgemeinschaft der Krematorien in Deutschland. Durch einfache Bauweise und besonders preisgünstige Standorte, klagt er, versuchten manche Investoren, ihre Kosten niedrig zu halten. Im Gewerbegebiet „zwischen Schweineschlachter und Autofriedhof“ habe ein Krematorium aber eigentlich nichts verloren, kritisiert Hanrieder. „Die Feuerbestattung sollte eine würdige Alternative sein.“ Andererseits halten sich gerade viele private Anbieter hierauf etwas zugute und versuchen, die Trennung von Technik und Trauer, die seit den ersten Krematorien üblich war, aufzuheben: So bieten viele private Krematorien den Angehörigen an, bei der Einäscherung dabei zu sein, um Abschied nehmen zu können. Bei kommunalen Anlagen war dies undenkbar. Und auch den sonstigen Service wollen private Anbieter vorangetrieben haben. So garantieren einige, dass nach drei Tagen die Urne zurückgeschickt wird.
Die Kommunen sind deutlich im Nachteil. Zum einen verursachen öffentliche Krematorien Kosten, die die anderen oft nicht haben: Sie sind oft in kostenintensiven Gebäuden untergebracht, stehen zudem oft unter Denkmalschutz. Hinzu kommt, dass sich die Betriebe als öffentlich-rechtliche Gesellschaftsform nicht so leicht den tarifrechtlichen Regelungen entziehen können. Zum anderen unterliegen sie dem Gebührenrecht, was bedeutet, dass finanzielle Anreize für die Bestatter ausgeschlossen sind. Für private Unternehmen ergeben sich ganz andere Möglichkeiten: So werden den Bestattern so genannte „Rückerstattungen“ gewährt, Handgelder, die bis zu 20% der Krematoriumsgebühren ausmachen, in einigen Gebieten sogar bis zu 50% erreichen. In dieselbe Richtung geht das Sarggeld: Für den Abholdienst werden selbstständige Transportunternehmer gesucht, die pro angeliefertem Sarg bezahlt werden. Dies führt dazu, dass Bestatter von eben diese Unternehmen recht heiß umworben sind. Auch vergrößert diese Praxis das Einzugsgebiet eines Krematoriums erheblich. Ein anderer Nachteil ist die oft unflexible Organisation: Die Entscheidungswege sind länger, von der Idee einer Veränderung bis zur Umsetzung vergeht aufgrund der Natur von Verwaltungen viel, zuviel Zeit. Was für kommunale Träger besonders verhängnisvoll ist, ist, dass man auf Fehlkalkulationen nur mit Gebührenerhöhungen reagieren kann. Ein Teufelskreis. Die einzige Chance in diesem Konkurrenzkampf zu bestehen sahen einige Kommunen darin Maßnahmen einzuleiten, die man nur als Protektionismus bezeichnen kann. So erwog man in Berlin, Feuerbestattungen nur dann außerhalb der Stadt zu genehmigen, wenn eine Einverständniserklärung seitens der Angehörigen vorliegt. Außerdem sollte die zweite Leichenschau zwingend in Berlin stattfinden, was einer Kremierung in Brandenburg einen ziemlichen Riegel vorgeschoben hätte. Dass es auch anders geht, zeigen manche Kommunen, wie z.B. Völklingen. Dort hat man erkannt, dass die Entscheidung eines Bestatters für ein bestimmtes Krematorium nicht allein an der Gebührenhöhe hängt, sondern genauso sehr am Service bzw. dem Nutzen, den der Bestatter und sein Kunde haben. In Völklingen gibt es die Möglichkeit der 24-stündigen Abholung und Anlieferung, man garantiert eine schnelle Einäscherungszusage, sowie einen umgehenden Urnenversand. Man bietet zusätzlich zur Trauerhalle und der Erledigung der Formalitäten einen so genannten Sargservice, d.h. der Bestatter erhält bei jeder Lieferung einen Leersarg, um seine Ausstellung zu komplettieren, allerdings kann der Bestatter die Verstorbenen auch auf einer Bahre oder einem Transportsarg anliefern. Zusätzlich gibt es Rabatte („Bei zwölf Kremierungen ist die 13. gratis“). Aber auch an die Angehörigen wurde gedacht: Sie können der Einäscherung beiwohnen und auf Wunsch die Asche auf einem Friedhof im französischen Forbach ausstreuen lassen, das übrigens mit fünf Prozent am Krematorium beteiligt ist. Obwohl das kommunale Krematorium Völklingen bei den Gebühren nicht der günstigste Anbieter ist, hat die Anlage die selbst gesteckten Ziele übertroffen und will weiter wachsen. Doch dieser Erfolg wäre nicht möglich gewesen, wenn der Betrieb nicht in eine GmbH umgewandelt worden wäre. Nur so war der privaten Konkurrenz beizukommen. Viele Menschen mögen skeptisch sein und alles ablehnen, was im Entferntesten nach Privatisierung riecht, aber es ist immerhin ein besserer Weg, als der, den man in Forst in der Lausitz ging. Um die private Konkurrenz in Cottbus loszuwerden, senkte man die Gebühren, ohne Rücksicht auf die Kosten zu nehmen. Das Unternehmen aus Cottbus jedenfalls musste nach nur einem Jahr Insolvenz anmelden. Ob es an der harten Konkurrenz lag, ist unbekannt.
Karl Schumacher Bestattungen