Die preiswerteste Bestattung (komplette Feuerbestattung) für in Deutschland verstorbene Personen bieten wir Ihnen zum Preis
ab EUR 1.095,00.
(zzgl. entfernungsbedingter Überführungskosten (Berechnungshilfe siehe unten*)
Diese Bestattungsform beinhaltet eine Feuerbestattung mit anonymer Urnenbestattung ohne Trauerfeier und ohne Teinahme der Angehörigen an der Beisetzung. Die Einäscherung erfolgt im Rhein-Taunus-Krematorium, Braubach-Dachsenhausen, eingebettet im idyllischen Tal der Loreley nähe Koblenz. Die Beisetzung erfolgt auf dem nahegelegenen Friedhof des Krematoriums.
In diesen Kosten sind folgende
Leistungen enthalten:
1 Sarg
1 Deckengarnitur
1 Sterbekleid
1 Aufbewahrung in eigenen Kühlräumlichkeiten
1 Überführung von Oberhausen zum Rhein-Taunus-Krematorium
1 Einäscherungsformalitäten
1 Einäscherungskosten des Rhein-Taunus-Krematoriums
1 Gebühr der amtsärtzlichen Leichenschau
1 Urne
1 Anonymes Urnengrab beim Rhein-Taunus-Krematorium
1 Grabbereitung
1 Grabpflege für die gesamte Ruhezeit
1 Beisetzungsformalitäten
1 Beisetzung der Urne
* Die entfernungsbedingten zusätzlichen Überführungskosten (0,99 EUR/pro gefahrenen Kilometer. Bitte beachten Sie, daß bedingt durch Hin-und Rückfahrt die einfache Strecke x2 berechnet werden muss) können Sie mit Hilfe des unten zur Verfügung gestellten Routenplaners selbst ermitteln.
Die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen örtlichen Standesamt erfolgt durch die Angehörigen. Soll diese Leistung durch uns erbracht werden, entstehen Kosten in Höhe von EUR 195,00.
In diesen Kosten sind folgende
Leistungen enthalten:
1 Sarg
1 Deckengarnitur
1 Sterbekleid
1 Aufbewahrung in eigenen Kühlräumlichkeiten
1 Überführung von Oberhausen zum Rhein-Taunus-Krematorium
1 Einäscherungsformalitäten
1 Einäscherungskosten des Rhein-Taunus-Krematoriums
1 Gebühr der amtsärtzlichen Leichenschau
1 Urne
1 Anonymes Urnengrab beim Rhein-Taunus-Krematorium
1 Grabbereitung
1 Grabpflege für die gesamte Ruhezeit
1 Beisetzungsformalitäten
1 Beisetzung der Urne
* Die entfernungsbedingten zusätzlichen Überführungskosten (0,99 EUR/pro gefahrenen Kilometer. Bitte beachten Sie, daß bedingt durch Hin-und Rückfahrt die einfache Strecke x2 berechnet werden muss) können Sie mit Hilfe des unten zur Verfügung gestellten Routenplaners selbst ermitteln.
Die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen örtlichen Standesamt erfolgt durch die Angehörigen. Soll diese Leistung durch uns erbracht werden, entstehen Kosten in Höhe von EUR 195,00.
Routenplaner zur Ermittlung
der zusätzlichen Überführungskosten:
Bei der Ermittlung der Kilometer sowie für
weitere Fragen stehen wir Ihnen gern auch unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: Tel.: 0800 - 76 77 800(kostenlos aus dem deutschen Festnetz Mo.-Fr. von 9.00 - 15.00 Uhr) ...oder unter allen Telefonnummern unserer Filialen - siehe Startseite. z.B. Tel.: 0208 - 63 13 49 |
Zusätzliche Informationen für Sie:
Für EUR 1.194,00 inklusive aller oben genannten Leistungen (*zzgl. ermittelte Überführungskosten) findet die Beisetzung auf dem evangelischen Friedhof in Essen-Frintrop an der Gnadenkirche statt. (Auch hier entstehen keinerlei Grabpflegekosten, aber das Grab kann jederzeit besucht werden). Es handelt sich nicht um ein anonymes Grab, da auf Nachfrage der Kirchengemeinde bzw. der Friedhofsgärtnerei das Grab gezeigt werden kann. Die Teilnahme von Angehörigen an der Beisetzung ist gegen einen geringen Aufpreis möglich.
Für EUR 1.418,00 inklusive aller oben genannten Leistungen (*zzgl. ermittelte Überführungskosten) erfolgt die Einäscherung im Krematorium Venlo (Holland) inklusive der Verstreuung ohne Teilnahme der Angehörigen auf dem Kremationsfriedhof in Venlo, wenn eine zweite amtsärztliche Untersuchung nicht notwendig ist. Sollte eine zweite amtsärztliche Leichenschau erforderlich sein, entstehen Gesamtosten in Höhe von EUR 1.575,00 (*zzgl. ermittelte Überführungskosten, inkl. Kosten des Amtsarztes, der Amtsarzthilfe und der Räumlichkeiten für die amtsärztliche Leichenschau). Die Verstreuung kann auch im Beisein der Angehörigen stattfinden. Hierfür berechnet das Krematorium Venlo zzgl. EUR 70,00.
In Holland besteht keine Bestattungspflicht, die Urne wird auf Wunsch auch den Angehörigen ausgehändigt. In Deutschland sind die jeweiligen Landesgesetze zu beachten.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die obigen Programmpreise ab dem 19. Mai 2008 für Personen mit einem Körpergewicht bis ca. 160 kg gelten. Für Personen mit einem Gewicht über 160 kg, wird wegen der notwendigen Verwendung von Sondermaßsärgen ein Mehrpreis in Höhe von EUR 596,00 berechnet.
Zusätzliche Leistungen, die im Einzelfall entstehen können, aber nicht zwingend anfallen,wie z.B. eine Urne nach Wahl (ab EUR 65,00), Auslagen für den Totenschein (EUR ca. 20,00 - 180,00 für den Arzt) oder Sterbeurkunden (EUR 10,00 für die 1. Sterbeurkunde; jede weitere EUR 5,00), werden gesondert berechnet.
Soweit vorgeschrieben beinhalten alle genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Nehmen Angehörige an der Beisetzung teil, entstehen zusätzliche Kosten.
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Für EUR 1.418,00 inklusive aller oben genannten Leistungen (*zzgl. ermittelte Überführungskosten) erfolgt die Einäscherung im Krematorium Venlo (Holland) inklusive der Verstreuung ohne Teilnahme der Angehörigen auf dem Kremationsfriedhof in Venlo, wenn eine zweite amtsärztliche Untersuchung nicht notwendig ist. Sollte eine zweite amtsärztliche Leichenschau erforderlich sein, entstehen Gesamtosten in Höhe von EUR 1.575,00 (*zzgl. ermittelte Überführungskosten, inkl. Kosten des Amtsarztes, der Amtsarzthilfe und der Räumlichkeiten für die amtsärztliche Leichenschau). Die Verstreuung kann auch im Beisein der Angehörigen stattfinden. Hierfür berechnet das Krematorium Venlo zzgl. EUR 70,00.
In Holland besteht keine Bestattungspflicht, die Urne wird auf Wunsch auch den Angehörigen ausgehändigt. In Deutschland sind die jeweiligen Landesgesetze zu beachten.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die obigen Programmpreise ab dem 19. Mai 2008 für Personen mit einem Körpergewicht bis ca. 160 kg gelten. Für Personen mit einem Gewicht über 160 kg, wird wegen der notwendigen Verwendung von Sondermaßsärgen ein Mehrpreis in Höhe von EUR 596,00 berechnet.
Zusätzliche Leistungen, die im Einzelfall entstehen können, aber nicht zwingend anfallen,wie z.B. eine Urne nach Wahl (ab EUR 65,00), Auslagen für den Totenschein (EUR ca. 20,00 - 180,00 für den Arzt) oder Sterbeurkunden (EUR 10,00 für die 1. Sterbeurkunde; jede weitere EUR 5,00), werden gesondert berechnet.
Soweit vorgeschrieben beinhalten alle genannten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Nehmen Angehörige an der Beisetzung teil, entstehen zusätzliche Kosten.