DIN EN 15017

 
Die DIN EN 15017 normiert nur Minimalqualifikationen und weist große Mängel auf.

In Teilen hält DIN EN 15017 Selbstverständlichkeiten im Bestattungswesen oder ohnehin gesetzliche Vorgaben fest.

Neben sinnvollen Vorgaben werden in wesentlichen Bereichen, die ein Bestattungsinstitut qualifizieren nur Mindestanforderungen normiert.

Eine gravierende Schwäche von DIN EN 15017 ist, dass nach DIN EN 15017 auch ein Bestatter arbeiten kann, der überhaupt keinen Raum für Besprechungen mit Angehörigen unterhält. Früher nannte man diese Bestatter " Hinterhof-Bestatter", "Koffer-Bestatter" oder "Katalog-Bestatter". Heute würde der Begriff "Handy-Bestatter" den Sachverhalt auch zutreffend beschreiben.

DIN EN 15017 sagt auch wenig über die Geschäftsausstattung eines Bestatters aus. Es wird nicht verlangt, dass der Bestatter eine eigene  Mindestausstellung anbieten muss, also z.B. mindestens 10 Sargmodelle, 10 Urnen, 10 Deckengarnituren oder 10 Kleider/Hemden (Talare) vorrätig halten muss, damit die Kunden in seinen Geschäftsräumen die gekaufte Ware in Natur ansehen können. Nach DIN EN 15017 reicht es aus, wenn ein Subunternehmen z.B. ein Großhändler die Ware vorrätig hält und eine Besichtigung beim Subunternehmen möglich ist.

Gemäß DIN EN 15017 benötigt der Bestatter auch keinen eigenen Leichenwagen für Überführungen. Er kann auch hier Subunternehmen beauftragen, die die Überführung und Aufbahrung durchführen. Er muss nur sicherstellen, dass die Mitarbeiter dieser Subunternehmen die Normen für die Behandlung Verstorbener einhalten. Wie die Überwachung von wechselndem Personal bei Subunternehmen durchgeführt und garantiert werden soll, bleibt ein Geheimnis.
Nach DIN EN 15017 kann auch ein Bestatter arbeiten, dessen Unternehmen nicht - zumindest telefonisch - unmittelbar und ständig erreichbar ist, ein Bestatter also, der weder nachts noch an Wochenenden oder Feiertagen für Angehörige erreichbar ist. Auch die Beauftragung von Fremdfirmen für Sarg- und Urnenträgerdienste ist nicht ausgeschlossen. Auch hier bleibt die Überwachung und Gewährleistung von qualifiziertem Personal ein Rätsel.

Es ist bedauerlich und wirft kein gutes Licht auf das deutsche Bestattungswesen, dass mangels  besserer Alternativen mit dem Hinweis auf DIN EN 15017 geworben wird und sogar auf die Zertifizierung dieser Norm  von interessierten Seiten großer Wert gelegt wird.

Wir tun uns zur Zeit schwer, uns als Bestattungsunternehmen zu präsentieren, das mit einer so mängelbehafteten Dienstleistungsnorm, deren Mängel der Öffentlichkeit nicht bekannt- dies darf unterstellt werden - wirbt.
Die oben angesprochenen Mängel der DIN EN 15017 finden Sie in unserem Unternehmen nicht.

Insofern können und dürfen unsere Kunden von uns mehr erwarten, als es DIN EN 15017 beschreibt.
 
Karl Schumacher Bestattungen