Ordnungsamt

Die Ordnungsämter der Städte sind für alle Bestattungen zuständig, in denen kein Bestattungspflichtiger vorhanden ist oder nicht rechtzeitig über den Todesfall informiert werden kann.
 
Die Ordnungsämter sind ebenfalls zuständig, wenn Bestattungspflichtige die Beerdigung nicht durchführen wollen oder können.
 
Die durch die Ordnungsämter übernommenen Kosten werden später dem jeweiligen Bestattungspflichtigen in Rechnung gestellt.
Karl Schumacher Bestattungen