Rentenzahlung / Sterbevierteljahr
Gesetzlich sozialversicherte Witwer und Witwen erhalten nach Eintritt des Todesfalles drei Monate lang die volle Rente weiter (Sterbevierteljahr).
Ab dem vierten Monat tritt die Witwen- oder Witwerrente nach vorheriger Antragsstellung in Kraft - siehe Rentenantragsstellung.
Bei der Antragsstellung für das Sterbevierteljahr sind wir Ihnen gerne behilflich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.Rentenservice.com.
Ab dem vierten Monat tritt die Witwen- oder Witwerrente nach vorheriger Antragsstellung in Kraft - siehe Rentenantragsstellung.
Bei der Antragsstellung für das Sterbevierteljahr sind wir Ihnen gerne behilflich.
Weitere Informationen finden Sie unter www.Rentenservice.com.