Sozialamt

Bestattungspflichtige, die finanziell nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu übernehmen, erhalten Hilfe durch die örtlichen Ämter der Sozialhilfe.
 
Dortige Anträge müssen in der Regel vor der Bestattung gestellt werden.
 
Auch eine nachträgliche Beantragung ist möglich.
 
Seriöse Bestattungsunternehmen weisen die Angehörigen auf diese Hilfsmöglichkeit hin.
 
 
Ein bedeutsames Urteil für Ihre Inanspruchnahme der Hilfe des Sozialamtes.
Bei Problemen können Sie beim Sozialamt auf dieses Urteil verweisen.

 
Sozialamt.jpg
Karl Schumacher Bestattungen