Häufig gestellte Fragen
Antworten auf Fragen, die häufig gestellt werden
Frage: Ist eine Verfügung notwendig, wenn ich eine besondere Bestattungsart für mich haben möchte?
Antwort: Bei Erd-, Feuer- und Seebestattungen reicht es aus, wenn die Angehörigen den Willen kennen und den Bestatter dementsprechend beauftragen. Nur für die Verstreuung sehen Friedhofssatzungen eine vorherige schriftliche Verfügung durch den Verstorbenen zwingend vor. Aus Sicherheitsgründen ist es allerdings ratsam, eine Bestattungsverfügung schriftlich festzuhalten und im Familienstammbuch aufzubewahren.
Frage: Ist sichergestellt, dass bei einer Feuerbestattung nur meine Asche in der Urne ist?
Antwort: Ja, das ist sichergestellt. Die Asche in der Urne stammt nur von dem Verstorbenen und dem Sarg, der mit verbrannt worden ist. Alle Krematorien garantieren dies.
Frage: Richtet sich der Verstorbene bei der Einäscherung noch einmal auf?
Antwort: Nein, das ist nur ein Gerücht. Der Leichnam bleibt beim Einäscherungsvorgang liegen.
Frage: Kann man bei einer Feuerbestattung in eigener Kleidung eingeäschert werden?
Antwort: Ja, alle Krematorien, mit denen wir zusammenarbeiten, haben die neuesten Filtertechniken eingebaut, so dass eine schadstofffreie Einäscherung gewährleistet ist.
Frage: Können Totenaschen im Krematorien verwechselt werden?
Antwort: Dies ist ausgeschlossen. Die Krematorien haben Organisationsabläufe von der Anmeldung des Verstorbenen bis zum Versand der Urne, die Verwechslungen ausschließen sollen. Zum Beispiel wird jedem Sarg ein kleiner Schamottstein mit eingetragener Nummer beigegeben, der nicht verbrennt und immer bei der Asche und in der Urne bleibt und somit die Identität der Asche zweifelsfrei dokumentiert.
Frage: Ist es möglich, dass nach der Ruhezeit auf dem Friedhof Gebeine nicht komplett verwest sind?
Antwort: Die Bodenbeschaffenheit ist entscheidend. Sollten bei der Wiederbelegung des Grabes Gebeinereste gefunden werden, werden sie im selben Grab ein wenig tiefer gelegt.
Frage: Zersetzen sich Urnen im Kolumbarium oder in Stelen?
Antwort: Im Kolumbarium oder in Stelen zersetzen sich Urnen nicht. Die vom Krematorium gelieferten Aschekapseln bzw. Über- oder Schmuckurnen, die zur Aufbewahrung im Kolumbarium oder in Stelen verwandt werden, werden aus nicht verrottbaren Materialien hergestellt.
Frage: Was geschieht nach Ablauf der Ruhezeit mit Urnen im Kolumbarium oder in Stelen?
Antwort: Die Totenaschen werden in einem besonderen Grab auf dem Friedhof bestattet. Näheres regeln alle Friedhofssatzungen und ist den Angehörigen vorher bekannt.
Frage: Wie entsteht das Feuer im Krematorium?
Antwort: Oft herrscht die Vorstellung vor, dass kleine Flammenwerfer aus seitlichen Düsen auf den Sarg gerichtet werden. Diese Vorstellung ist grundfalsch. Der Innenraum, in dem sich der Sarg mit dem Verstorbenen befindet, wird aufgeheizt. Bei einer Hitze im geschlossenen Bereich von über 800 - 1000 Grad Celsius entzündet sich jeder Inhalt dieses Raumes von selbst (Selbstentzündung).
Frage: Warum muss ein neu errichtetes Grab mit Mutterboden im oberen Bereich aufgefüllt werden?
Antwort: Unsere Vorfahren haben Friedhöfe zumeist auf einem unfruchtbaren Gelände errichtet. Das fruchtbare Gelände wurde gebraucht, um Nahrungsmittel für die Lebenden anzubauen. Da Gräber gerne mit Blumen und Pflanzen geschmückt werden und das Wachstum sichergestellt sein soll, bedarf es des Mutterbodens.