Beantragung von Übernahme und Erwerb des Nutzungsrechtes
an Grabstellen bei der zuständigen Friedhofsverwaltung
Wenn sie sich, nach vorheriger Beratung, für eine bestimmte Grabart entschieden haben, werden wir für sie das Nutzungsrecht beim zuständigen Friedhofsamt beantragen.
Sollte eine Familiengruft vorhanden sein, wäre es hilfreich, wenn ihnen die Feld- und Grabnummer bekannt wäre.
Sollte es diese Information nicht geben, sollten sie uns mitteilen, wer zuletzt in dieser Gruft beerdigt wurde und wann diese Beerdigung stattfand.
Wichtig wäre auch der Name des letzten Nutzungsberechtigten, (wenn er nicht Auftraggeber der Beerdigung ist) da dieser ggf. seine Einverständniserklärung zur weiteren Nutzung der Gruft abgeben müsste.
Sollte eine Familiengruft vorhanden sein, wäre es hilfreich, wenn ihnen die Feld- und Grabnummer bekannt wäre.
Sollte es diese Information nicht geben, sollten sie uns mitteilen, wer zuletzt in dieser Gruft beerdigt wurde und wann diese Beerdigung stattfand.
Wichtig wäre auch der Name des letzten Nutzungsberechtigten, (wenn er nicht Auftraggeber der Beerdigung ist) da dieser ggf. seine Einverständniserklärung zur weiteren Nutzung der Gruft abgeben müsste.