Beschaffung der Todesbescheinigung

Der Totenschein / Leichenschauschein
 
Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung / Leichenschauschein), dabei vermerkt der Arzt Uhrzeit Todeseintritt und die medizinische Todesursache.
Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung, auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft beteiligt, damit ggf. durch gerichtsmedizinische Gutachten (und Obduktion) die Todesursache festgestellt wird.
 

 
Dies gilt auch, wenn jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt. Stirbt jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst.
Der Totenschein wird generell von uns abgeholt. Egal wo er sich befindet. Ob im Krankenhaus, im Heim, im Hospiz oder bei der Kriminalpolizei.
Der Totenschein ist für die bestattungspflichtigen Hinterbliebenen kostenpflichtig.
Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Nur in Einzelfällen ist der Totenschein noch kostenfrei.
Die Gebühr, welche vom Krankenhaus oder vom ausstellenden Arzt in Rechnung gestellt wird, kann bis zu 200,00 € betragen.
Karl Schumacher Bestattungen