Erledigung sämtlicher Formalitäten

Wir benötigen von ihnen folgende Dokumente:
• Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
• Bei Ledigen und Minderjährigen standesamtliche Geburtsurkunde
• Bei Verheirateten standesamtliche Heiratsurkunde (Stammbuch)
• Bei Geschiedenen standesamtliche Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
• Bei Verwitweten standesamtliche Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten
• Krankenkasse: vorliegende Krankenkassenkarte
• Versicherungspolicen: Lebens-, Sterbe- oder gegebenenfalls Unfallversicherungen mit den letzten Beitragsquittungen
• Rentenanpassungsmittteilung, ggf. Bankverbindung der Witwe/des Witwers
• Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstelle
• Bestattungs-Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)
 
Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, besorgen wir für Sie die erforderlichen Urkunden.
   
Der Totenschein / Leichenschauschein
Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung / Leichenschauschein), dabei vermerkt der Arzt die Uhrzeit des Todeseintritts und die medizinische Todesursache.
Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung, auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft beteiligt, damit ggf. durch gerichtsmedizinische Gutachten (und Obduktion) die Todesursache festgestellt wird.
Dies gilt auch, wenn jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt. Stirbt jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst.
Den Totenschein holen wir im Krankenhaus oder bei der Polizei ab.
Bei Heim, Hospiz- oder Haussterbefällen hinterlässt der Arzt den Totenschein im Heim, Hospiz- oder Trauerhaus. Sollte der Arzt den Totenschein nicht hinterlegen, so wird er von uns in der Arztpraxis abgeholt.
Den Totenschein legen wir dem Standesamt vor. Auf Grund dieses Dokuments wird die Sterbeurkunde erstellt und uns ausgehändigt.
Im Falle einer Einäscherung legen wir den Totenschein zwecks Leichenschau (amtsärztliche Untersuchung) dem Krematorium vor.
 
Die Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird, nach Vorlage des Totenscheins, vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Nach Eintragung in das Sterbebuch erhält man die Sterbeurkunde, die nun das wichtigste Dokument ist, sowohl für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen, wie auch für die Nachlassabwicklung.
Karl Schumacher Bestattungen