Notwendige Unterlagen
 

Folgende Dokumente sind zur Abwicklung eines Sterbefalls notwendig:
 
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Sterbeurkunde (falls Ehegatte schon verstorben ist)
- Die letzte Rentenanpassungsmitteilung
- Mitgliedsausweis der Krankenkasse (Chipkarte)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Urkunden über das Nutzungsrecht einer bestehenden Wahlgrabstätte
- Versicherungspolicen
 
Seien Sie nicht besorgt, wenn Sie nicht alle oder keine der oben aufgeführten Unterlagen beschaffen können. Die Unterlagen können auch nachgereicht werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung behilflich. Auch wenn überhaupt keine Unterlagen mehr zu beschaffen sind, findet die Bestattung statt.
 
 
Bestattungspflicht: Zur Bestattung verpflichtet sind in der nachstehenden Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft), volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (Hinterbliebene).
 
Sozialamt: Sollte den Hinterbliebenen bestattungspflichtigen Angehörigen das Geld für eine Beerdigung fehlen, weil Sie z. B. über ein zu geringes Einkommen verfügen oder arbeitslos sind, kann ein Weg zum Sozialamt hilfreich sein. Das Sozialamt prüft dann die Vermögens- und Einkommensverhältnisse aller bestattungspflichtigen Angehörigen und entscheidet dann, ob Bestattungskosten-Beihilfe gewährt werden kann.
 
Ordnungsamt: In manchen Fällen gibt es keine bestattungspflichtigen Angehörigen und auch keine Freunde oder Bekannten, die sich um die Bestattung eines Verstorbenen kümmern. In diesem Fall wird die Beerdigung vom Ordnungsamt durchgeführt. Die entstehenden Kosten werden aus dem vorhandenen Vermögen der verstorbenen Person beglichen. Sollte kein Vermögen vorhanden sein, gehen diese Kosten zu Lasten der Allgemeinheit.
Karl Schumacher Bestattungen