Sterbefall im Krankenhaus
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus wird der zuständige Arzt den Verstorbenen untersuchen. Wenn er nach der Untersuchung des Verstorbenen einen natürlichen Tod diagnostiziert,
wird er den Totenschein in 2- facher Ausfertigung, (ein grünes und ein rotes Formular) ausstellen. Diese Unterlagen wird er in einen grauen DIN A 4 Umschlag stecken. Den Umschlag mit den vorgenannten Formularen wird vom Krankenhauspersonal dem Bestatter ausgehändigt. Der Bestatter benötigt diese Bescheinigungen für das Standesamt und für das Gesundheitsamt.
Der Totenschein ist kostenpflichtig. Die Gebühren liegen zwischen 50,00 und 150,00 €. Das Geld müssen Sie nicht sofort parat haben. Die Abrechnung kann über den Bestatter erfolgen.
Das Krankenhauspersonal wird die Angehörigen telefonisch über den Sterbefall in Kenntnis setzen. Ab diesem Zeitpunkt haben die Angehörigen ca. 2 Stunden Zeit, um von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Dann wird der Verstorbene von der Krankenstation in die Prosektur verlegt. Die Prosektur ist der Teil des Krankenhauses, in den die Verstorbenen gebracht werden, bis sie von einem Bestattungsunternehmen abgeholt werden können. Die Angehörigen haben dort keinen Zutritt. Sollte eine Verabschiedung in dem vom Krankenhaus vorgegebenen Zeitraum nicht möglich sein, so kann nach der Überführung durch den Bestatter der Sarg in der Leichenhalle des Friedhofes oder in den Räumlichkeiten des Bestatters offen aufgebahrt werden, sodass die Angehörigen auch dann noch die Möglichkeit zur Abschiednahme haben.
wird er den Totenschein in 2- facher Ausfertigung, (ein grünes und ein rotes Formular) ausstellen. Diese Unterlagen wird er in einen grauen DIN A 4 Umschlag stecken. Den Umschlag mit den vorgenannten Formularen wird vom Krankenhauspersonal dem Bestatter ausgehändigt. Der Bestatter benötigt diese Bescheinigungen für das Standesamt und für das Gesundheitsamt.
Der Totenschein ist kostenpflichtig. Die Gebühren liegen zwischen 50,00 und 150,00 €. Das Geld müssen Sie nicht sofort parat haben. Die Abrechnung kann über den Bestatter erfolgen.
Das Krankenhauspersonal wird die Angehörigen telefonisch über den Sterbefall in Kenntnis setzen. Ab diesem Zeitpunkt haben die Angehörigen ca. 2 Stunden Zeit, um von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Dann wird der Verstorbene von der Krankenstation in die Prosektur verlegt. Die Prosektur ist der Teil des Krankenhauses, in den die Verstorbenen gebracht werden, bis sie von einem Bestattungsunternehmen abgeholt werden können. Die Angehörigen haben dort keinen Zutritt. Sollte eine Verabschiedung in dem vom Krankenhaus vorgegebenen Zeitraum nicht möglich sein, so kann nach der Überführung durch den Bestatter der Sarg in der Leichenhalle des Friedhofes oder in den Räumlichkeiten des Bestatters offen aufgebahrt werden, sodass die Angehörigen auch dann noch die Möglichkeit zur Abschiednahme haben.