Sterbefall im Seniorenheim oder Hospiz
Bei einem Sterbefall im Pflege- bzw. Altenheim oder Hospiz wird der Arzt vom zuständigen Personal der Einrichtung benachrichtigt.
Wenn der Arzt nach der Untersuchung des verstorbenen einen natürlichen Tod diagnostiziert, wird er den Totenschein in 2-facher Ausfertigung, (ein grünes und ein rotes Formular) ausstellen. Diese Unterlagen wird er in einen grauen DIN A 4 Umschlag stecken. Den Umschlag mit den vorgenannten Formularen wird die Heimleitung dem Bestatter aushändigen. Der Bestatter benötigt diese Bescheinigungen für das Standesamt und für das Gesundheitsamt. Der Totenschein ist kostenpflichtig. Die Gebühren liegen zwischen 50,00 und 150,00 €. Das Geld müssen Sie nicht sofort parat haben.
Die Abrechnung kann über den Bestatter erfolgen.
Die Heimleitung informiert die Angehörigen und gibt ihnen die Möglichkeit der Abschiednahme innerhalb der Einrichtung.
Danach müssen die Angehörigen einen Bestatter beauftragen. Das kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen.
Die Angehörigen dürfen den Bestatter frei auswählen.
Das Trauergespräch mit dem Bestatter, in welchem die Organisation der Beerdigung besprochen wird, kann sowohl vor, als auch nach der Überführung des Verstorbenen erfolgen. Wenn die Überführung vor dem Trauergespräch erfolgen soll, wird der Verstorbene mit der Nottrage abgeholt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest steht, welchen Sarg die Angehörigen für die Beerdigung auswählen werden.
Sollte eine Verabschiedung am Sterbeort nicht möglich sein, so kann nach der Überführung durch den Bestatter der Sarg in der Leichenhalle des Friedhofes oder in den Räumlichkeiten des Bestatters offen aufgebahrt werden, sodass die Angehörigen auch dann noch die Möglichkeit zur Abschiednahme haben.
Die Abholung durch den Bestatter kann innerhalb von 30 Minuten erfolgen, sollte aber spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes statt finden.
Wenn der Arzt nach der Untersuchung des verstorbenen einen natürlichen Tod diagnostiziert, wird er den Totenschein in 2-facher Ausfertigung, (ein grünes und ein rotes Formular) ausstellen. Diese Unterlagen wird er in einen grauen DIN A 4 Umschlag stecken. Den Umschlag mit den vorgenannten Formularen wird die Heimleitung dem Bestatter aushändigen. Der Bestatter benötigt diese Bescheinigungen für das Standesamt und für das Gesundheitsamt. Der Totenschein ist kostenpflichtig. Die Gebühren liegen zwischen 50,00 und 150,00 €. Das Geld müssen Sie nicht sofort parat haben.
Die Abrechnung kann über den Bestatter erfolgen.
Die Heimleitung informiert die Angehörigen und gibt ihnen die Möglichkeit der Abschiednahme innerhalb der Einrichtung.
Danach müssen die Angehörigen einen Bestatter beauftragen. Das kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen.
Die Angehörigen dürfen den Bestatter frei auswählen.
Das Trauergespräch mit dem Bestatter, in welchem die Organisation der Beerdigung besprochen wird, kann sowohl vor, als auch nach der Überführung des Verstorbenen erfolgen. Wenn die Überführung vor dem Trauergespräch erfolgen soll, wird der Verstorbene mit der Nottrage abgeholt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest steht, welchen Sarg die Angehörigen für die Beerdigung auswählen werden.
Sollte eine Verabschiedung am Sterbeort nicht möglich sein, so kann nach der Überführung durch den Bestatter der Sarg in der Leichenhalle des Friedhofes oder in den Räumlichkeiten des Bestatters offen aufgebahrt werden, sodass die Angehörigen auch dann noch die Möglichkeit zur Abschiednahme haben.
Die Abholung durch den Bestatter kann innerhalb von 30 Minuten erfolgen, sollte aber spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes statt finden.